Cross Media Verbund

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Public Smiles Cross Media Marketing GmbH


Gültig ab 1. Januar 2009

1. Allgemeines

Sämtliche von Public Smiles erbrachten Lieferungen, Leistungen sowie Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Diesen stehen gleich die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von §310 Abs. 1 BGB. Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Dies gilt sowohl für das Erstgeschäft als auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Public Smiles und dem Vertragspartner, unabhängig davon, ob Folgegeschäfte im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung zustande kommen oder nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von Public Smiles finden keine Anwendung, selbst wenn Public Smiles diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Datenlieferungen, Kuponlieferungen und Adresslieferungen sind rechtlich als Warenlieferungen im Sinne des §377ff. HGB zu behandeln.

2. Vertragsabschluss/Kündigung

2.1
Die Angebote von Public Smiles sind freibleibend. Sämtliche Verträge mit den Vertragspartnern von Public Smiles werden erst mit Absendung des schriftlichen Auftrags oder der Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung von Public Smiles wirksam.

3. Lieferung

3.1
Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung von Public Smiles angegeben werden, bezeichnen den Zeitpunkt der Übergabe des Liefergegenstands. Fixtermine werden von Public Smiles nur anerkannt, wenn Public Smiles sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

3.2 Verzögerungen, die von Vertragspartnern von Public Smiles oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind (z.B. Änderungswünsche, verspätete Anlieferung von Materialien etc.), führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins. Ein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung solcher Aufträge gegenüber anderen Aufträgen besteht nicht.

3.3 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe sowie sonstiges unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Public Smiles oder seitens deren Vorlieferanten führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins. Public Smiles ist berechtigt, die Erfüllung der betroffenen Pflichten um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Partner deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

3.4 Sämtliche Versendungen einschließlich der Datenfernübertragung von Adressen oder Daten erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners von Public Smiles. Anlieferungen an Public Smiles haben fracht- und portofrei zu erfolgen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Bei der Datenfernübertragung von Adressen oder anderen Daten ist Public Smiles weder als Sender noch als Empfänger verantwortlich für die vollständige und fehlerfreie Datenübertragung oder die Datensicherheit im Sinne des BDSG.

3.5 Bei Verzug oder subjektiver Unmöglichkeit (Unvermögen) von Public Smiles ist der Vertragspartner nach erfolglosem Setzen einer angemessenen mindestens 10arbeitstägigen Frist zur Leistungserbringung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, Public Smiles, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Public Smiles haben vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzt. Ist der Vertragspartner in Annahmeverzug, kann Public Smiles bei Teilbarkeit des Vertrages teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz verlangen.



3.6 Teillieferungen und –leistungen durch Public Smiles sind in zumutbarem Umfang zulässig. Teillieferungen an Public Smiles sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Public Smiles zulässing.

3.7 Public Smiles ist im Falle der Anlieferung von Werbematerial oder Adressen zur Verarbeitung nicht verpflichtet, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein müssen (z.B. Messeeinladungen, Seminare etc.). Mustermailings können nicht auf Einhaltung z.B. des Werberechts überprüft werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1
Alle genannten Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

4.2 Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von Public Smiles angegebenen Adressenstückzahlen oder Datenmengen können sich nach Bestätigung des Auftrags wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch verändern. Berechnungsgrundlage ist die tatsächlich gelieferte Adressenzahl bzw. Datenmenge.

4.3 Die Rechnungen von Public Smiles sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Auftragserteilung rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.

4.4 Public Smiles erwirbt an allen Waren, die der Kunde bei Public Smiles eingelagert oder Public Smiles aus sonstigem Rechtsgrund übergeben hat, zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht gem. §§ 1204 ff. BGB.

4.5 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so ist Public Smiles berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. Public Smiles ist jederzeit berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder vollständige Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Verzug des Partners mit dem Ausgleich von Forderungen von Public Smiles aus dem laufenden Geschäft und/oder vorangegangenen Geschäften ist Public Smiles berechtigt, seine Leistungen bis zur Beendigung des Verzuges zurückzuhalten. Die Rechte von Public Smiles, Zug-um-Zug-Leistung zu verlangen, z.B. die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt. Entsprechendes gilt, wenn Public Smiles bekannt wird, dass sich die Bonitätsdaten des Partners verschlechtert haben oder der Vertragspartner sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet.

4.6 Bei Rechnungsstellung an Vertragspartner in anderen EG-Ländern wird die Public Smiles schriftlich mitgeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer - Ust-IDNr. - verwendet. Falls danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich ist, haftet der Vertragspartner Public Smiles gegenüber für die gegen Public Smiles geltend gemachte Steuerpflicht.

4.7 Zahlungen von Public Smiles Zahlungen von Public Smiles erfolgen wahlweise binnen sieben Tagen unter Abzug von drei Prozent Skonto, binnen 14 Tagen unter Abzug von zwei Prozent oder binnen 30 Tagen netto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum, frühestens jedoch ab Lieferschein-Datum.

5. Haftung

5.1
Für Beratung haftet Public Smiles nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde. In Bezug auf Hauptleistungen und Vorleistungen Dritter (z.B. bei Adressenvermittlung) haftet Public Smiles für Garantien, Beschaffenheit, Fristen, Termine etc. nur bei schriftlicher, ausdrücklicher eigener Haftungsübernahme.

5.2 Die Ersatzpflicht ist in jedem begründeten Haftungsfall unter Kaufleuten bis zur Höhe des Rechnungsbetrages und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Public Smiles haftet in keinem Fall für Schäden aus evtl. Verzögerungen bei der Beförderung durch beauftragte Transportunternehmen (z.B. Deutsche Post AG).

5.3 Datenträger dürfen Public Smiles nur in Form von Kopien von den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. Public Smiles haftet nicht für etwaige Verluste oder Unbrauchbarwerden derartiger Datenträger bei der Verarbeitung und Lagerung.

6. Mängelanzeigen

Bei Lieferungen hat der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Lieferung schriftlich bei Public Smiles geltend zu machen. Ein zeitlich versetzter Einsatz des Liefergegenstands beim Kunden entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Prüfung nach Empfang.

7. Eigentumsvorbehalt

Von Public Smiles gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von Public Smiles.



8. Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages

8.1 Anzeigenauftrag

„Anzeigenauftrag“ im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und Kuponwerbung des Auftraggebers in einer Druckschrift oder Online zum Zwecke der Verbreitung der Anzeige(n) und Kupons durch die Public Smiles.

8.2 Bereitstellung der Anzeigen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben entsprechende Druckunterlagen spätestens zu dem in den Mediadaten festgelegten Termin bereitzustellen. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt. Etwas anderes gilt, wenn die Druckunterlagen vom Verlag erstellt wurden und der Auftraggeber hierfür eine Vergütung entrichtet hat.

8.3 Preise
Die in den Mediadaten genannten Preise umfassen den Abdruck einer Anzeige, wenn diese in allen Punkten den Vorgaben der Public Smiles entspricht. Entspricht die Anzeige nicht den Vorgaben, sind Kosten für eine Anpassung der Anzeige, soweit die Anpassung auf Wunsch des Auftraggebers durch die Public Smiles vorgenommen wird, vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere, wenn die Public Smiles Layouts, Zeichnungen, Satz oder Satzfilme, Repros oder Druckunterlagen anfertigt oder vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Anzeige vornimmt.

8.4 Ablehnungsbefugnisse
Die Public Smiles behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Public Smiles abzulehnen. Gleiches gilt, wenn die zu veröffentlichende Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Zurückweisung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Dieser hat das Recht, der Public Smiles eine geänderte Anzeige zur Verfügung zu stellen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Geht die geänderte Anzeige nicht rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Fristen für die Bereitstellung der Anzeige bei der Public Smiles ein, so behält die Public Smiles den Anspruch auf die Vergütung, auch wenn die Schaltung der Anzeige(n) unterbleibt.

8.5 Rechtliche Unbedenklichkeit der Anzeigen
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Sollte die Public Smiles von Dritten in Anspruch genommen werden, weil die Anzeige gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber die Public Smiles auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die angemessenen Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten.

8.6 Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Public Smiles berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Erhält die Public Smiles den dem Auftraggeber rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so ist er nicht verpflichtet, gewünschte Korrekturen vorzunehmen.

8.7 Stornierungen
Erfolgt die Stornierung eines Auftrags nach dem in den Mediadaten festgelegten Druckunterlagentermin, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Anzeigenpreises in vollem Umfang bestehen.

8.8 Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug des Auftraggebers

Hier gelten die Bestimmungen von § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Public Smiles.

8.9 Belegexemplar
Sofort nach Erhalt des Anzeigenbelegs durch den ausführenden Verlag liefert die Public Smiles diesen an den Auftraggeber. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigen-ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegexemplare geliefert.



8.10 Leistungsstörungen auf Seiten der Public Smiles
Ist es der Public Smiles infolge von Arbeitskampfmaßnahmen, die Public Smiles nicht zu vertreten hat, oder infolge höherer Gewalt unmöglich, die Anzeige zum vereinbarten Schalttermin zu veröffentlichen, so ist die Public Smiles berechtigt, die Anzeige, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist, nach dem Wegfall des Leistungshindernisses zu veröffentlichen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Reklamationen müssen - außer bei offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige, den die Public Smiles zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige zu verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Public Smiles eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.

8.11 Haftung der Public Smiles
Schadensersatzansprüche aufgrund vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichtverletzung sowie unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Public Smiles, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung dem Umfang nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und die Höhe des Anzeigenpreises begrenzt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten oder Verzug sind bei Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Public Smiles nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.12 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Veröffentlichung seiner Postadresse, Telefon-nummer, Telefax-Nummer , Internet-Adresse und E-Mail-Adresse (d.h. sämtliche Kommunikations-daten) in seinem Anzeigenauftrag. Die Public Smiles behält sich vor, diese Kommunikationsdaten nicht zu veröffentlichen, wenn dies zur Wahrung des Konzeptes des Anforderungsmodus per Antwortkarte oder Online erforderlich ist.

9. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeiten (Adressen, Beilagen etc.)

9.1 Allgemein
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten neben den sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend für Fälle, in denen Public Smiles entweder als Agentur Anwendern (Mietern) Adressenbestände eines oder mehrerer Adresseneigentümer (Vermietern) oder Beilagen vermittelt. Von Public Smiles nachgewiesene oder vermittelte Verträge kommen daher ausschließlich unmittelbar zwischen Mieter und Vermieter zustande, auch wenn Public Smiles bei Abschluss und Durchführung des Vertrages mitwirkt. Eine Mitwirkung für eine der Vertragsparteien geschieht nicht in eigenem Namen, sondern ausschließlich in Vertretung des jeweiligen Vertragspartners, unabhängig davon, ob der Vertretene benannt ist (Fall der offenen Stellvertretung) oder, z.B. mit Rücksicht auf Besonderheiten des Geschäfts, nicht benannt wird (Fälle verdeckter Stellvertretung oder vorbehaltener Aufgabe).

9.2 Provisionspflichtige Geschäfte
Weist Public Smiles die Gelegenheit zum Geschäftsabschluss nach oder vermittelt Public Smiles ein Geschäft, ist der Partner verpflichtet, an Public Smiles die vereinbarte oder - bei Fehlen einer Vereinbarung - eine Provision in Höhe von 30 Prozent des für die Adressenkollektion am Markt üblicherweise verlangten Mietpreises, bei Fehlen eines solchen, des am Markt für vergleichbare Adressenkollektionen erzielbaren Mietpreises zu zahlen. Die Provisionspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich bei dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft um ein entgeltliches oder unentgeltliches - namentlich ein Tauschgeschäft - handelt. Der Nachweis erfolgreicher Vermittlungstätigkeit gilt durch Auftragserteilung, bei Ansprechen einer Kontrolladresse oder sonstigem Bekanntwerden, dass das nachgewiesene oder vermittelte Geschäft zustande gekommen ist, als geführt. Die volle Provision ist bei Nachweis der Geschäftsgelegenheit bzw. Abschluss des vermittelten Geschäfts, spätestens bei Bekanntwerden der Realisierung des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts fällig. Zahlungspflichtig gegenüber Public Smiles ist der Auftraggeber (Vertragspartner). Bei Nichtbeweisbarkeit einer Auftragserteilung oder Fehlen einer Vereinbarung sind die Parteien des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts gegenüber Public Smiles zur Zahlung der Provision verpflichtet.



9.3 Haftung
Aus diesen Mietverträgen kann Public Smiles von keiner Vertragspartei in Anspruch genommen werden, insbesondere nicht von Seiten des Mieters wegen eventueller Mängel jeglicher Art des vermittelten Anschriftenmaterials. Public Smiles übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben seitens der Vermieter und haftet nicht für von ihnen gegebene Zusagen. Die Haftung von Public Smiles aus dem Maklervertrag ist gemäß Ziff. 5 der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Public Smiles begrenzt.

9.4 Vertragsabschluss
Die Angebote werden namens und im Auftrag der Adressenvermieter abgegeben. Sie sind freibleibend und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Vermieters. Der Vermieter kann die Annahme erteilter Aufträge ablehnen. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande. Der Vermieter kann die Vorlage eines Werbemusters verlangen, für das die Adressen verwendet werden sollen. Mieter und Vermieter anerkennen, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommt. Public Smiles kann als Agentur aus dem zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrag unbeschadet seiner Inkassoberechtigung für den Vermieter nicht in Anspruch genommen werden.

9.5 Adressnutzung / Datennutzung / Kontrolladressen / Konventionalstrafe

9.5.1
Die Adressen werden nur zur einmaligen Nutzung vermietet. Will der Mieter die Adressen mehrfach oder uneingeschränkt nutzen, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter. Eine Weitergabe an Drittnutzer sowie jegliche Vervielfältigung und anderweitige datenmäßige Speicherung, die nicht der erlaubten Nutzung dienen, sind untersagt. In jedem Fall dürfen die Adressen nur unter Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen verwendet werden. Die Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellt oder Angebote gefordert haben, kann der Mieter unbeschränkt verwenden. Neue Anschriften aus Retourenvermerken der Post dürfen einmal verwendet werden.

9.5.2 Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung können der Vermieter und Public Smiles als Agentur maximal 50 Kontrolladressen in jede Adressenlieferung integrieren. Der Vermieter hat das Recht, bei allen mit der Verarbeitung der Daten beauftragten Stellen die Einhaltung der von ihm erteilten Weisungen zu kontrollieren. Für den Nachweis eines Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

9.5.3 Bei Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen - auch fahrlässig begangen - ist der Mieter vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts der Gesamtrechnung verpflichtet, die für die Leistung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen aus der Rechnung missbräuchlich genutzt wurden und ob der Mieter selbst, seine gesetzlichen Vertreter, etwaige Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder ein Dritter, der mit der Bearbeitung und/oder Verarbeitung beauftragt wurde, gegen vorgenannte Bestimmungen verstößt.

9.6 Rückgabe/Vernichtung
Der Mieter ist verpflichtet, Originaldatenträger nach Verarbeitung (spätestens drei Monate nach der letzten Postauflieferung) dem Adresseneigentümer zurückzugeben oder - bei Fehlen einer Rückgabevereinbarung - physikalisch zu löschen und Zwischendatenträger (Sicherungsbestände) nach Abschluss der Werbeaktion (in der Regel drei Monate nach der letzten Postauflieferung) physikalisch zu löschen.



9.7 Zahlungsvermittlung/Inkasso
Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen zwischen den Parteien des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts hat Public Smiles ausschließlich Mittlerfunktion. Public Smiles ist namens und im Auftrag des Vermieters gegenüber dem Mieter zum Inkasso berechtigt. Zu diesem Zweck tritt der Vermieter alle diesbezüglichen Rechte an Public Smiles ab. Public Smiles nimmt die Abtretung an. Der Vermieter kann die Rechnungen für die Vermietung der Adressen auf Public Smiles ausstellen. Eine Einschaltung von Public Smiles als Rechnungsempfänger begründet aber in keinem Fall eigene Zahlungspflichten von Public Smiles (im Sinne einer Haftungsübernahme) gegenüber dem Rechnungsaussteller. Jegliche Rechnungsstellung darf frühestens nach Leistungserbringung erfolgen. Auszahlungen an den Zahlungsgläubiger (Adresseneigentümer, Beilagenträger) erfolgen durch Public Smiles frühestens nach Eingang der Zahlungen des Mieters bzw. Beilagenkunden. Public Smiles ist es gestattet, gegenüber dem Auszahlungsanspruch mit eigenen fälligen Gegenforderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Gläubiger aufzurechnen oder, soweit Gegenforderungen noch nicht fällig sind, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

9.8 Hinweis auf Adressenherkunft
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis - weder mittelbar noch unmittelbar - auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein.

9.9 Datenschutz
Public Smiles verpflichtet sich gegenüber seinen Vertragspartnern, bei der Adressenvermietung sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Alle mit der Adressenvermietung beschäftigten Mitarbeiter von Public Smiles wurden gemäß § 5 BDSG verpflichtet, auf die Strafbarkeit von Verstößen hingewiesen und haben eine entsprechende Erklärung unterzeichnet.

9.10 Retourenvergütung
Retouren werden grundsätzlich nicht vergütet, sofern dies nicht separat im Auftrag vereinbart wurde.

9.11 Rechnungsstellung
Der Anmieter ist verpflichtet, Public Smiles unverzüglich nach dem Abgleich das Abgleichprotokoll nach branchenüblichem Standard zur Verfügung zu stellen, welches Grundlage der Rechnungs-stellung durch Public Smiles ist. Wird das Abgleichprotokoll vom Anmieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt zur Verfügung gestellt, ist Public Smiles berechtigt, die gesamte Zahl der gelieferten Adressen in Rechnung zu stellen.



9.12 Vermittlung von Beilagen
Public Smiles vermittelt Beilagenmöglichkeiten in Paketen, Katalogen etc. zwischen Werbetreibendem (Auftraggeber) und Versender (Auftragnehmer). Hierfür gelten die oben aufgeführten Bedingungen. Ergänzend hat der Auftragnehmer die gelieferten Werbemittel bei Empfang zu prüfen und Abweichungen des Werbemittels oder der Menge kurzfristig nach Empfang mitzuteilen. Public Smiles übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung des beizulegenden Materials durch den Auftragnehmer und ebenfalls nicht für die vollständige Streuung des Werbematerials. Der Auftrag-geber trägt die Transportkosten und die Transportgefahr für das an den Auftragnehmer anzuliefernde Werbematerial. Mit der Auftragserteilung an Public Smiles versichert der Auftraggeber, dass durch das Aussenden des von ihm übergebenen Werbematerials Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht berührt werden. Von Ansprüchen Dritter stellt er Public Smiles frei.

9.13 Besondere Pflichten und Haftung von Vermittlern auf Seiten des Mieters
Sofern der Vertrag des Mieters mit dem Vermieter unter Mitwirkung von Vermittlern des Mieters (Broker, Beauftragte, Makler, Agenturen etc.) zustande kommen soll, ist der unmittelbare Ansprechpartner von Public Smiles verpflichtet, Public Smiles jeden in der Auftragskette bis zum Mieter eingeschalteten Vermittler umfassend und nachprüfbar zu benennen, die Zahlungsfähigkeit des Mieters zu prüfen und die Zahlung des Mietpreises in der Kette der Beteiligten sicherzustellen. Public Smiles behält sich - ohne rechtliche Verpflichtung - vor, für den Vermieter den Vertrags-abschluss mit dem Mieter abzulehnen, sofern der unmittelbare Ansprechpartner von Public Smiles seine Informationspflichten über die an dem Vertragsabschluss auf Mieterseite Beteiligten nicht erfüllt, der Mieter und/oder ein auf Mieterseite Beteiligter unbekannt ist oder den banküblichen Bonitäts-anforderungen von Public Smiles nicht genügt. Kommt der Vertrag mit dem Vermieter zustande, ohne dass der unmittelbare Ansprechpartner von Public Smiles seine Informationspflichten über die an dem Vertragsabschluss auf Mieterseite Beteiligten erfüllt hat, der Mieter und/oder ein auf

Mieterseite Beteiligter Public Smiles unbekannt ist, den banküblichen Bonitätsanforderungen von Public Smiles nicht genügt oder eine Überprüfung der Bonität Public Smiles - gleich aus welchen Gründen - nicht möglich ist, haftet der unmittelbare Ansprechpartner von Public Smiles als Gesamtschuldner (neben dem Mieter und weiteren Beteiligten) auf Zahlung des Mietpreises.

10. Besondere Bestimmungen für Agentur- und Kooperationsgeschäfte

10.1 Auftragsvergabe
Public Smiles vergibt Aufträge direkt (ohne Mittler) an den Partner. Agenturen, die im Auftrag von Public Smiles tätig sind, werden für ihre Leistungen direkt von Public Smiles vergütet. Demgemäß verpflichtet sich der Partner unter Einbeziehung der mit ihm verbundenen Unternehmen, ausschließlich zum Nutzen von Public Smiles tätig zu werden und auf erstes Anfordern von Public Smiles eine Klientenschutzvereinbarung mit Public Smiles abzuschließen.

10.2 Subunternehmer
Die Einschaltung von Subunternehmern ist ausgeschlossen, es sei denn, Public Smiles hat ausnahmsweise einer solchen Einschaltung vorher schriftlich zugestimmt. Im Falle der Zustimmung ist der Partner verpflichtet, mit dem Subunternehmer zu Gunsten von Public Smiles eine Klientenschutz-vereinbarung nach Public Smiles -Standard abzuschließen.

10.3 Qualitätssicherung
Der Partner garantiert Public Smiles eine sorgfältige und jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Leistung und Endkontrolle/Prüfung der Mängelfreiheit seiner Leistung. Der Partner ist verpflichtet, Public Smiles das Prüfprotokoll und ähnliche Dokumentationen sowie (bei Adressen) einen Ausdruck bei Ablieferung zu übergeben.

10.4 Geheimhaltung
Die dem Partner, mit ihm verbundenen Unternehmen und/oder Subunternehmern anlässlich der



Geschäftsbeziehung mit Public Smiles bekannt werdenden Informationen über Public Smiles und seinen Geschäftsbetrieb, seine gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind Geschäftsgeheimnis und Eigentum von Public Smiles und als solche streng vertraulich zu behandeln. Jede Nutzung solcher Informationen direkt oder indirekt durch den Partner, mit ihm verbundene Unternehmen und/oder Subunternehmer des Partners für eigene oder fremde Zwecke ist unzulässig. Vertragswidrige Nutzungen durch den Partner, mit ihm verbundene Unternehmen und/oder Subunternehmer des Partners - auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung - begründen für jeden Nutzungsfall (unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs) einen Anspruch von Public Smiles gegenüber dem Partner auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Auftragswertes. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

10.5 Liefermenge
Der Partner ist verpflichtet, nur die bestellten Mengen zu liefern. Minderlieferungen, die bis zum vereinbarten Liefertermin nicht behoben sind, begründen ohne weiteres Lieferverzug und berechtigen Public Smiles insbesondere zur Zurückweisung der Teilleistung, zum Rücktritt vom Vertrag, zur Annahme der Teilleistung als teilweise Erfüllung mit der Folge entsprechender Preisreduzierung (ohne dass es eines Vorbehalts/einer Rüge bedarf) und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen. Kommt es zu Mehrlieferungen, kann Public Smiles die Mehrlieferung annehmen. Bei Annahme durch Public Smiles oder im Falle der Annahmefiktion ist eine besondere Vergütung der Mehrlieferung ausgeschlossen.

10.6 Rügefristen
Für Mängelrügen durch Public Smiles gilt - unabhängig von Art und Erkennbarkeit des Mangels - eine Frist von 10 Tagen ab Verarbeitung durch Public Smiles oder den mit der Verarbeitung Beauftragten.

10.7 Preise/Termine
Preise gelten als fest vereinbart. Verpackung, Fracht, Transportversicherung und Ähnliches ist von Public Smiles nur zu bezahlen, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart ist. Termine sind fix. Ist eine Lieferzeit vereinbart, beginnt diese mit dem Tag der rechtsverbindlichen Bestellung.

10.8 Zurückbehaltungsrecht
Material, das Public Smiles dem Partner für die Auftragsausführung überlässt, bleibt Eigentum von Public Smiles und ist Public Smiles auf erstes Anfordern, spätestens bei Ablieferung der Auftragsarbeit zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an solchem Material und ferner an Material, das nicht im Eigentum von Public Smiles steht, ist ausgeschlossen.

11.Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Abwicklung von Mailingaktionen

11.1 Die Produktion und die Auslieferung von Werbesendungen erfolgt durch von Public Smiles beauftragte Unternehmen in branchenüblicher Weise.

11.2 Anfallende Produktions- und Verteilungskosten werden von Public Smiles bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Vor Zahlungseingang ist Public Smiles nicht zur Abwicklung verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren einschließlich Nachforderungen des Postdienstleisters wegen Gewichts-überschreitungen werden nach Auftragsbeendigung in einer Endabrechnung verrechnet.

11.3 Vom Vertragspartner zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind an die von Public Smiles benannte Anschrift in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Public Smiles oder Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet, Mengen- oder Qualitätskontrollen durchzuführen. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten (z.B. beim Postfertigmachen) ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % vorzunehmen.



11.4 Wird Public Smiles Werbematerial zur Versandfertigmachung angeliefert, ist Public Smiles nicht verpflichtet, dieses auf die durchgehende Einhaltung der für das vereinbarte Beförderungsentgelt zulässigen Gewichte zu überprüfen. Die Versendung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich des jeweiligen Postdienstleisters, auch soweit sich dieser in den Betriebsräumen von Public Smiles befindet, beendet.

11.5 Erfordern fehlerhafte Vorlagen, auf denen die Leistungen von Public Smiles aufbauen, oder Änderungswünsche des Vertragspartners zusätzliche Leistungen von Public Smiles, werden diese nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

11.6 Der Vertragspartner steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Public Smiles bzw. der von Public Smiles beauftragten Unternehmen zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen sowie sonstiger Angaben und Unterlagen ein. Darüber hinaus hat der Vertragspartner die von Public Smiles zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Durch die Druckreiferklärung oder sonstige Freigabeerklärungen geht die Gefahr wegen etwaiger übersehener Fehler auf den Vertragspartner über. Nachträgliche Änderungen sowie vom Vertragspartner gewünschte Abweichungen zu der Auftragsbestätigung von Public Smiles werden soweit möglich durchgeführt und gesondert berechnet. Der Vertragspartner trägt in diesem Fall auch die entstehenden Mehrkosten (etwa durch Maschinenstillstand etc.).

11.7 Der Vertragspartner steht Public Smiles dafür ein, dass der Inhalt der von ihm angelieferten Druckvorlagen oder von ihm gelieferten Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst und ihre auftragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Public Smiles von jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme freizustellen.

11.8 Der Vertragspartner trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm gelieferten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit befreien Public Smiles von jeglicher Haftung. Durch solche Verarbeitungsmängel anfallende Mehrarbeit kann von Public Smiles zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet werden.

11.9 Restmaterial von Werbeaussendungen wird von den Erfüllungsgehilfen von Public Smiles nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung von Public Smiles etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge wird Public Smiles den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Restmeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial, Druckvorlagen, Manuskripten sowie anderer vom Vertragspartner gelieferter Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Vertragspartner.

11.10 Für die Herstellung von Werbemitteln durch Public Smiles bzw. die beauftragten Unternehmen gilt die im Druckgewerbe übliche Mehr- bzw. Minderlieferung vom Vertragspartner als akzeptiert. Dies gilt auch für übliche Farb- und Materialabweichungen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort für sämtliche von Public Smiles erbrachten Lieferungen und Leistungen ist Reutlingen.

12.3 Gerichtsstand ist, soweit keine zwingenden Gesetze entgegenstehen, Reutlingen. Public Smiles ist jedoch berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand seiner Vertragspartner zu klagen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle muss von den Vertragspartnern eine neue Bestimmung vereinbart werden, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.



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